Wer ist verantwortlich, wenn Fluggesellschaften Ihr Ticket teilen? Kennen Sie Ihre Rechte

Wenn Airlines zusammenarbeiten, kann es kompliziert werden – erfahren Sie, wer im Problemfall haftet.
Charta
Charta
5 min
Viele Fluggesellschaften teilen sich Flüge im Rahmen von Codeshare-Vereinbarungen. Doch was bedeutet das für Sie als Passagier, wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckproblemen kommt? Dieser Artikel erklärt, wer verantwortlich ist und welche Rechte Sie nach EU-Recht haben.
Juna Schneider
Juna
Schneider

Wer ist verantwortlich, wenn Fluggesellschaften Ihr Ticket teilen? Kennen Sie Ihre Rechte

Wenn Airlines zusammenarbeiten, kann es kompliziert werden – erfahren Sie, wer im Problemfall haftet.
Charta
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5 min
Viele Fluggesellschaften teilen sich Flüge im Rahmen von Codeshare-Vereinbarungen. Doch was bedeutet das für Sie als Passagier, wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckproblemen kommt? Dieser Artikel erklärt, wer verantwortlich ist und welche Rechte Sie nach EU-Recht haben.
Juna Schneider
Juna
Schneider

Wenn Sie ein Flugticket buchen, gehen Sie wahrscheinlich davon aus, dass die Fluggesellschaft, bei der Sie gebucht haben, auch den gesamten Flug durchführt. In der Praxis ist das jedoch oft anders. Viele Airlines arbeiten in sogenannten Codeshare-Partnerschaften zusammen. Das bedeutet, dass Sie ein Ticket bei einer Fluggesellschaft kaufen, aber tatsächlich mit einer anderen fliegen. Das kann zu Verwirrung führen – besonders dann, wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder Problemen mit dem Gepäck kommt. Wer ist in solchen Fällen verantwortlich? Hier erfahren Sie, was Sie wissen sollten und wie Sie Ihre Rechte als Passagier in Deutschland und der EU wahrnehmen können.

Was bedeutet Codesharing?

Ein Codeshare-Abkommen erlaubt es zwei oder mehreren Fluggesellschaften, denselben Flug unter unterschiedlichen Flugnummern zu verkaufen. So kann es sein, dass Sie bei Lufthansa buchen, aber mit United Airlines fliegen, weil beide Partner in der Star Alliance sind. Auf Ihrem Ticket finden Sie dann meist den Hinweis „operated by“ – das zeigt, welche Airline den Flug tatsächlich durchführt.

Für die Fluggesellschaften bedeutet das mehr Flexibilität und ein größeres Streckennetz. Für Passagiere kann es praktisch sein, aber auch zu Missverständnissen führen, wenn etwas schiefgeht.

Wer haftet bei Verspätungen oder Annullierungen?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) ist immer die ausführende Fluggesellschaft verantwortlich – also die Airline, die den Flug tatsächlich durchführt. Sie ist verpflichtet, bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung Entschädigung und Unterstützung zu leisten.

Beispiel: Sie kaufen ein Ticket bei Air France, fliegen aber mit KLM. Wird der Flug gestrichen, ist KLM Ihr Ansprechpartner – nicht Air France. Auch wenn Sie das Ticket bei Air France gekauft haben, liegt die Verantwortung bei der Airline, die Sie tatsächlich befördert hat.

Gepäck, Check-in und Service an Bord

Bei Codeshare-Flügen gelten die Beförderungsbedingungen der ausführenden Airline. Das betrifft unter anderem:

  • Freigepäckgrenzen und Gebühren
  • Check-in-Zeiten und Online-Check-in
  • Serviceleistungen an Bord

Es lohnt sich daher, vor der Reise zu prüfen, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt, und deren Gepäck- und Servicebestimmungen zu lesen. Diese Informationen finden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung oder auf dem Ticket.

An wen wenden Sie sich bei Problemen?

Je nach Art des Problems ist ein anderer Ansprechpartner zuständig:

  • Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung: Wenden Sie sich an die ausführende Fluggesellschaft.
  • Gepäckverlust oder -beschädigung: Melden Sie den Schaden direkt bei der Airline, die den Flug durchgeführt hat.
  • Fehler bei der Buchung oder beim Ticket: Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft oder das Reisebüro, bei dem Sie das Ticket gekauft haben.

Bewahren Sie immer Bordkarten, Quittungen und Schriftverkehr auf – sie sind wichtig, um Ansprüche nachzuweisen.

Ihre Rechte nach EU-Recht

Wenn Ihr Flug in der EU startet oder Sie mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen, sind Sie durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt. Sie haben unter anderem Anspruch auf:

  • Entschädigung bei Verspätungen ab drei Stunden (zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugstrecke)
  • Betreuung in Form von Mahlzeiten, Getränken und gegebenenfalls Hotelübernachtung
  • Erstattung oder Umbuchung, wenn der Flug annulliert wird

Diese Rechte gelten unabhängig davon, bei welcher Airline Sie das Ticket gekauft haben – entscheidend ist, wer den Flug tatsächlich durchgeführt hat.

So vermeiden Sie Missverständnisse

  • Prüfen Sie die Angabe „operated by“ auf Ihrem Ticket, um zu wissen, mit welcher Airline Sie wirklich fliegen.
  • Informieren Sie sich über die Gepäckregeln der ausführenden Fluggesellschaft.
  • Bewahren Sie alle Reisedokumente auf, falls Sie eine Beschwerde einreichen müssen.
  • Nutzen Sie offizielle Kontaktformulare der Airline, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Kennen Sie Ihre Rechte – die EU-Verordnung schützt Sie, auch bei Codeshare-Flügen.

Geteiltes Ticket – aber keine geteilte Verantwortung

Auch wenn Fluggesellschaften zusammenarbeiten, bleibt die Verantwortung klar geregelt: Zuständig ist immer die Airline, die den Flug tatsächlich durchführt. Wenn Sie wissen, wer Ihr Flugpartner ist, und Ihre Rechte kennen, können Sie im Problemfall schnell reagieren und sicherstellen, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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